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Mach Mit!

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Das Konzept

Wer sagt, dass der Entscheidungsprozess

keinen Spaß machen kann?

Direkte Demokratie. Zeig's ihnen.

Daniel Lux

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Das Rathaus, Ablauf in 4 Phasen

1. ) Die Interesse & Registrierung; Wer es möchte, das Stadtleben/Gemeindeleben mitzugestalten, fühlt er sich der Stadt/Gemeinde verbunden, ist das ein guter Grund, sich zu beteiligen! So kann man sich die Aufgaben des Haushaltsplans miteinbinden. Daher kann jeder unserer Mitbürger, der das 14. Lebensjahr erreicht hat, beim Bürger-Büro sich als Abstimmender oder als Experte des Rates registrieren lassen und erhält dabei eine Ziehungszahl für das Losverfahren "spielt damit auf den Namen des Inhabers an". Wichtig;

 

  • die Ziehungszahl ist nicht übertragbar,

  • die Ziehungszahl wird im Ausweis auf Lebenszeit eingetragen,

  • bei Austritt oder Sterbefall wird die Ziehungszahl des Inhabers im Datenbanksystem gelöscht.

 

2. ) Die Vorschlagsphase; Unsere Mitbürger können ihre Vorschläge und Ideen online (Internetplattform des Rathauses) oder brieflich abgeben. Drei Wochen lang haben die Möglichkeit, ihre Vorschläge und Ideen für den städtischen Haushalt und die Verteilung der Aufgaben zu äußern. Die Vorschläge müssen den städtischen Haushalt betreffen und zum Aufgabenbereich der Stadt gehören.

 

3. ) Mitbürgern & das Losverfahren; Nach der Vorschlagsphase ist die Internetplattform und Briefannahme für drei Tage geschlossen. In dieser Zeit werden die Verwaltung sehr ähnliche Vorschläge zusammengefasst und jene ausgefiltert, die den städtischen Haushalt nicht betreffen, etwa wenn es sich um eine privatwirtschaftliche oder Ländersache handelt. Parallel werden unsere Mitbürger in der Gemeinde/Stadt ausgelost durch die "Ziehungsmaschinen". Dabei wird durch Live-Sendung bekannt gegeben, danach wird eine schriftliche Einladung zugeschickt, ebenso eine Freistellung für den Arbeitgeber gestellt. Wichtig:

 

 

Der Gemeinderat & das Losverfahren; Die aus Experten von Berufsklassifikation bestehenden, werden nach der Vorschlagsphase ebenfalls im Rathaus ausgelost und sollten 10 Jahre Berufserfahrung haben. Dabei steht Ihnen ein Vetorecht und Redefreiheit zu, um ihr fachliches Wissen einzubinden und zu prüfen, ob die Ideen und Vorschläge umsetzbar sind oder nicht. Ebenso das Recht, ihren eigenen Entwurf vorzulegen "als Beispiel Finanzierung eines Projekts, Sanierung oder Neubau".

 

4. ) Bürgerversammlungstag; Am dritten Tag nach dem Losverfahren findet der Bürgerversammlungstag statt. Unsere Mitbürger werden mit dem Bürgermeister*in und dem Gemeinderat im Rathaus versammelt. Der Bürgermeister*in stellt die Vorschläge & Ideen (Entwürfe) der Bürger vor, die Gemeinderat überprüft, ob es umsetzbar ist, und gibt eine Erklärung ggf. einen Rechenschaftsbericht ab, um aus ihrem fachlichen Wissen mit einzubinden, ob es umgesetzt werden kann oder nicht. Danach können unsere Mitbürger sich entscheiden, ob die eingereichten 3-5 Entwürfe pro Thema gut oder weniger gut für die Stadt/Gemeinde sind. Wichtig;

 

  • Bürgerversammlungstag findet je nach Quartal statt,

  • die 3-5 Entwürfe pro Thema müssen hervorgebracht werden, um die Bekämpfung und den Einfluss von Menschen, die die Vorteile erschöpfen, auch um Elite und Lobbyismus einzudämmen.

  • Reicht im Rathaus nicht genug an Sitzplätzen aus, wird neben dem Rathaus ein Parlamentsgebäude errichtet, "abhängig von der Einwohnerzahl einer Stadt oder Kreise",

  • die Aufgaben und Pflichten müssen und sollten der Stadt (z.b. Flensburg) entsprechen, außerhalb einer Gemeinschaft dürfen sie keinen Einfluss eines anderen der Stadt/Gemeinde nehmen.

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Lesedauer: 21 min.

        Aufgaben einer Stadt/Gemeinde

  • Finanzen und Steuern - Abfallentsorgung und Straßenreinigung - Öffentlicher Personennahverkehr

  • Bezirksämter - Stadtentwässerung - Straßen und Verkehr - Stadtplanung und Wohnen

  • Grünflächen, Wald und Friedhöfe - Klinikum - Gesundheit - Bäderbetriebe

  • Wahl des Bürgermeister*in alle 4 Jahre - Sport und Bewegung - Umwelt

  • Job Center - Eigenbetrieb Leben & Wohnen - Kinder, Jugend und Familie

  • Wirtschaftsförderung - Soziales - Kultur - Schulen - Sicherheit und Ordnung

1. ) Die Interesse & Registrierung; Wer es auf Landesebene mitbestimmen möchte, die Verbundenheit aus mehreren Gemeindeleben, das Bewahren von Kultur, Bräuchen & Traditionen sowie die Sprache. Kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr im Rathaus seiner Stadt/Gemeinde sich registrieren lassen.

 

2. ) Die Vorschlagsphase; Funktioniert anders als im Rathaus und hat keine Ablauffrist, muss aber mindestens den 70%-Prozentsatz erreichen, um einen Entwurf zu verfassen. Sie wird durch Anmeldung beim Ministerium (je nach Abteilung) auf der Internetplattform online oder in brieflicher Form angenommen. Auf dieser Plattform steht Ihnen die Gesetzgebung, Finanzen und Wirtschaftsplan, z.B. das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Strafgesetzbuch (StGB) und das Grundgesetz (GG), online als Nachschlagewerk zur Verfügung. Dort findet man die Gesetze und Rechtsverordnungen. Dabei können sie in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Im Abschnitt Mietrecht "als Beispiel" wird an der rechten Seite des Abschnitts §535 Mietrecht eine Taste angezeigt für eine Änderung/Antrag. Sobald man darauf klickt, öffnet sich ein Fenster.

 

- Mit ein freier Kasten in dem man die Situation erklärt "Warum eine Änderung".

- Die Ausweis-Identifikationsnummer angeben "für die Echtheit der Person & die Statistik in Prozentwert wird berechnet".

- Die Losnummer angeben "die Ziehungszahl auf den Namen des Inhabers eingetragen wurde".

- Ein weitere freier Kasten für seine Vorschläge und Ideen "hilft das Ministerium & Minister bei ihren Entwürfen".

 

Nach dem Senden wird das an die Verwaltung (Landesregierung) und das Landesverfassungsgericht weitergeleitet. Neben der Antragstaste wird ein Prozentwert angezeigt, den unsere Mitbürger bereits durch ihre Stimme dafür abgegeben bzw. einen Antrag bereits gestellt haben.

 

3. ) Die Landesregierung; der Minister und das Ministerium werden sich der Aufgabe widmen, sobald die Anträge bei 70 % liegen. Trifft das zu, wird das Ministerium einen Entwurf mit 3-5 alternativen Entwürfen verfassen und in dieser Zeit sehr ähnliche Vorschläge & Ideen von unseren Mitbürgern zusammenfassen, folglich wird er im Landtag vorgelegt. Die alternativen Entwürfe sollen unseren Mitbürgern dabei helfen, dass es mehr als nur eine Problemlösung gibt und dass das Ministerium nicht aus Eliten und Lobbyismus handeln kann. Wichtig;

 

  • Dauer der Entwürfe dürfen nicht mehr als 2 Monate bestehen,

  • Wenn das Ministerium sich der Aufgabe nicht widmet, kann man sich an das Landesverfassungsgericht wenden.

 

Das Landesverfassungsgericht; erhält die Mitteilungen von Anträgen und überprüft auf Übereinstimmung von 70 % der Anmeldungen (Bürgerbeteiligung), und die Landesregierung wird sich den Aufgaben widmen. Ebenso werden die Exemplare der Entwürfe zugeschickt und überprüft auf Verstoß gegen die Verfassung! Sollte dies der Fall sein, muss neu verfasst und vorgelegt werden, dadurch wird die Landesregierung kontrolliert.

Das Landesparlament, Ablauf in 5 Phasen

4. ) Mitbürgern & das Losverfahren; Diejenigen, die sich registriert haben, werden ihre Nummer auf dem Gummiball als Spieler auf den Namen des Inhabers haben. Die Ziehung, deren Art von Maschine wird durch eine Trommel mit sich drehenden Schaufelrädern durchgeführt. Die Kugeln werden nach und nach aus einer Reihe vom Rohr über die Kammer fallen gelassen und wird die erforderliche Anzahl von Bällen aus dem Boden herausgelassen. Sie wandern durch ein transparentes Rohr in eine sichtbare Schale, zu dem Zweck, dass die Zuschauer die Kugeln jederzeit sehen und erkennen können, ob sie ausgelost wurden. Die Ziehungen werden 3 Tage vor einem Sitzung im Landesparlament stattfinden.

 

Je nachdem, wie groß das Landesparlament und dessen Sitzplätze sind, werden zum Beispiel in Schleswig-Holstein 12000 unserer Mitbürger ausgelost und zum Landtag in der Landeshauptstadt eingeladen. Die Aufgabe der Verwaltung wird für Unterkunft, Reisekosten, Verpflegung sowie eine Freistellung für unsere Mitbürger vorbereitet.

 

Der Landrat & das Losverfahren; Die aus Expertenteams bestehen, findet parallel zur gleichen Zeit statt wie die Auslosung unserer Mitbürger. Ihre Anzahl hängt vom Entwurfsthemen ab, die in einem Sitzungsquartal des Landtages vorgestellt werden und haben das Recht, ihren eigenen Entwurf vorzulegen, falls bei Anträge kein Prozentwert oder zu geringe Beteiligung vorliegt. Die Ratsmitglieder werden vom Landratsamt ausgelost und sollten 10 Jahre Berufserfahrung haben. Dabei steht Ihnen ein Vetorecht und Redefreiheit zu, erhalten ebenfalls Unterkunft, Reisekosten, Verpflegung sowie eine Freistellung für den Arbeitgeber. Wichtig;

 

  • Experten, die für das Ministerium/Minister als Berater eingestellt werden, dürfen sich nicht als Ratsmitglieder am Landtag beteiligen,

  • Je nach Bundesland werden die Sitzplätze für die Mitglieder des Landrates durch einen Experten des jeweiligen Kreises und kreisfreien Städte vertreten,

  • Die Experten werden je nach Themen der Entwürfe im Landtag gewechselt.

5. ) Das Landesparlament; Am Tag der Sitzungsquartal wird die Landesregierung, der Landrat und unsere Mitbürger zusammentreffen. Einer der Minister (je nach Ministeriumsabteilung) wird am Rednerpult die Entwürfe mit den Alternativen vorstellen. Der Landrat wird die Entwurfsvorschläge (als Beispiel) überprüfen und aus ihrem fachlichen Wissen mit einbinden oder die Entwürfe der Regierung falsche Thesen aufwerfen und ob es umgesetzt werden kann oder nicht. Sollte dies der Fall sein, werden die Ratsmitglieder am Rednerpult vorgeladen, um eine Erklärung oder Rechenschaftsbericht abzugeben, warum dies nicht möglich sei. Wenn der Landrat alle Entwürfe als umsetzbar erklärt, können unsere Mitbürger einen der Entwürfe wählen, dabei wird das durch das Heben des Arms oder durch einen Button am PC-Pult abgezählt und sobald die Mehrheit unserer Mitbürger einem der Entwürfe zugestimmt hat, wird die Regierung am selben Tag den abgestimmten Entwurf in Kraft setzen. Jeder unserer Mitbürger sowie Unternehmen, Assoziationen (Vereine) und Institutionen (öffentlicher Dienst) haben sich daran zu halten und sollten es nach und nach umsetzen. Wichtig;

 

  • Jeder der Sitzplätze hat ein Pult/Tisch mit integriertem PC, wo die Entwürfe für unsere Mitbürger vorgelegt werden "für den persönlichen Blick darauf",

  • Unsere Mitbürger, die nicht persönlich erscheinen können aufgrund körperlicher Einschränkungen oder Erkrankungen, haben die Möglichkeit, sich über das PC-Pult online mit Live-Übertragungen am Landtag zu beteiligen,

  • Ratsmitglieder werden je nach Entwurf-Themen gewechselt,

  • Der Landespräsident*in und die Ratsmitglieder können ihre eigenen Entwürfe vor dem Landtag einbringen und vorstellen,

  • Ist man nach einiger Zeit immer noch unzufrieden mit dem zugestimmten Entwurf, so kann er im nächsten Sitzungsquartal des Landtages durch die 70 % der Anmeldungen (Anträge) geändert werden,

  • Die Aufgaben und Pflichten müssen und sollten dem Land (z.b. Schleswig-Holstein) entsprechen, außerhalb eines anderen Landes darf kein Einfluss genommen werden.

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        Aufgaben des Landesparlament

  • Strafvollzug (einschließlich Vollzug der Untersuchungshaft) - Regelung zur Ziehungen der Bürger*innen - Öffentliche Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur - Polizeirecht

  • Ladenschluss- und Gaststättenrecht - Schaffung von Schul- und Hochschulgesetzten - Regelung zur Besoldung, Versorgung und Laufbahn der Landesbeamten

  • Presse- und Rundfunkrecht - Regelung zur Ziehungen der Ratsmitglieder beim Landesrat Amt - Regelungen für Verwaltung und Gliederung von Kommunen - Notarrecht

  • Wahl der Landespräsident*in und die Mitglieder des Landesverfassungsgericht - Ausweisung von Naturschutzgebieten - Kulturelle Förderung - Demonstrationsrecht

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Das Bundesparlament, Ablauf in 5 Phasen

1. ) Die Interesse & Registrierung; Das Besondere beim Bundesparlament, das durch Gesetzgebung und Budgetrecht für die Länder mit abstimmen kann, ist, dass es die Beziehungen zwischen den Bundesländern vertieft "durch das Zusammentreffen im Bundestag", die Wahlen des Bundeskanzlers und Bundespräsidenten sowie die Kontrolle der Regierungsarbeit. Jeder, der das 16. Lebensjahr erreicht hat, kann sich im Rathaus seiner Stadt/Gemeinde registrieren lassen.

 

2. ) Die Vorschlagsphase; Sie wird durch Anmeldung beim Ministerium (je nach Abteilung) auf der Internetplattform online oder in brieflicher Form angenommen. Auf dieser Plattform steht Ihnen die Gesetzgebung, Finanzen und Wirtschaftsplan, z.B. das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Strafgesetzbuch (StGB) und das Grundgesetz (GG), online als Nachschlagewerk zur Verfügung. Dort findet man die Gesetze und Rechtsverordnungen. Dabei können sie in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Im Abschnitt Arbeitsrecht "als Beispiel" wird an der rechten Seite des Abschnitts §611a Arbeitsvertrag eine Taste angezeigt für eine Änderung/Antrag. Sobald man darauf klickt, öffnet sich ein Fenster.

- Mit ein freier Kasten in dem man die Situation erklärt "Warum eine Änderung".

- Die Ausweis-Identifikationsnummer angeben "für die Echtheit der Person & die Statistik in Prozentwert wird berechnet".

- Die Losnummer angeben "die Ziehungszahl auf den Namen des Inhabers eingetragen wurde".

- Ein weitere freier Kasten für seine Vorschläge und Ideen "hilft das Ministerium & Minister bei ihren Entwürfen".

 

Nach dem Senden wird das an die Verwaltung und das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Neben der Antragstaste wird ein Prozentwert angezeigt, den unsere Mitbürger bereits durch ihre Stimme dafür abgegeben bzw. einen Antrag gestellt haben.

 

3. ) Die Bundesregierung; Der Minister und das Ministerium werden sich der Aufgabe widmen, sobald die Anmeldungen/Anträge bei 70 % liegen. Trifft das zu, wird das Ministerium einen Entwurf mit 3-5 Alternativen verfassen und in dieser Zeit sehr ähnliche Vorschläge von unseren Mitbürgern zusammenfassen, folglich wird er im Bundestag vorgelegt. Die alternativen Entwürfe sollen unseren Mitbürgern dabei helfen, dass es mehr als nur eine Problemlösung gibt und dass das Ministerium nicht aus Eliten und Lobbyismus handeln kann. Wichtig;

 

  • Dauer der Entwürfe darf nicht mehr als 2 Monate betragen,

  • Wenn das Ministerium sich der Aufgabe nicht widmet, kann man sich an das Bundesverfassungsgericht wenden.

 

Das Bundesverfassungsgericht; Erhalten die Mitteilungen von Anträgen und überprüft auf Übereinstimmung der 70 % der Anmeldungen (Bürgerbeteiligung) und Bundesregierung die Aufgaben sich widmen wird. Ebenso werden die Exemplare der Entwürfe zugeschickt und überprüft auf Verstoß gegen das Grundgesetz! Sollte dies der Fall sein, muss neu verfasst und vorgelegt werden, dadurch wird die Bundesregierung kontrolliert.

 

4. ) Mitbürgern & das Losverfahren; Diejenigen, die sich registriert haben, werden ihre Nummer auf dem Gummiball als Spieler auf den Namen des Inhabers haben. Die Ziehung, deren Art von Maschine wird durch eine Trommel mit sich drehenden Schaufelrädern durchgeführt. Die Kugeln werden nach und nach aus einer Reihe vom Rohr über die Kammer fallen gelassen und wird die erforderliche Anzahl von Bällen aus dem Boden herausgelassen. Sie wandern durch ein transparentes Rohr in eine sichtbare Schale, zu dem Zweck, dass die Zuschauer die Kugeln jederzeit sehen und erkennen können, ob sie ausgelost wurden. Die Ziehungen werden 3 Tage vor dem Sitzungsquartal im Bundesparlament stattfinden.

 

Jedes der Bundesländer wird 120 unserer Mitbürger auslosen und zum Bundesparlament delegieren, das gilt für die Gleichberechtigung der Länder, die an Sitzplätzen im Bundestag beteiligt sind. Die Verwaltung des Landesparlaments meldet das beim Bundesparlament/Verwaltung an und wird unseren Mitbürgern eine Einladung zuschicken und für Unterkunft, Reisekosten, Verpflegung sowie eine Freistellung gestellt.

 

Der Bundesrat & das Losverfahren; Die aus Expertenteams bestehen, findet parallel zur gleichen Zeit statt wie die Auslosung unserer Mitbürger. Ihre Anzahl hängt vom Entwurfsthemen ab, die in einem Sitzungsquartal des Bundestages vorgestellt werden und haben das Recht, ihren eigenen Entwurf vorzulegen, falls bei Anträge kein Prozentwert oder zu geringe Beteiligung vorliegt. Die Ratsmitglieder werden vom Landratsamt der Länder ausgelost und sollten 10 Jahre Berufserfahrung haben. Dabei steht Ihnen ein Vetorecht und Redefreiheit zu und wird durch Einladung zum Bundestag ebenfalls delegiert. Wichtig;

  • Experten die für das Ministerium/Minister als Berater eingestellt werden, dürfen sich nicht als Ratsmitglieder am Bundesrat und Bundestag beteiligen,

  • Der Bundestag hat 16 Sitzplätze für die Ratsmittgliedern und wird durch einen Experten aus den jeweiligen Bundesländern vertretet. Hat eines der Länder keinen Experten, so kann es vom anderen Land vertreten lassen,

  • die Experten werden je nach Themen der Entwürfe im Bundestag gewechselt.

 

5. ) Bundesparlament; Am Tag der Sitzungsquartal werden die Bundesregierung, der Bundesrat und unsere Mitbürger zusammentreffen. Eines der Minister (je nach Ministeriumsabteilung) wird am Rednerpult die Entwürfe mit den Alternativen vorstellen. Der Bundesrat wird die Entwurfsvorschläge (als Beispiel) überprüfen und ihr fachliches Wissen einbinden oder die Entwürfe der Regierung auf falsche Thesen überprüfen und ob sie umgesetzt werden können oder nicht. Sollte dies der Fall sein, werden die Ratsmitglieder am Rednerpult vorgeladen, um eine Erklärung oder Rechenschaftsbericht abzugeben, warum dies nicht möglich sei. Wenn der Bundesrat alle Entwürfe als umsetzbar erklärt, können unsere Mitbürger einem der Entwürfe ihre Stimme geben. Dabei wird dies entweder durch das Heben des Arms oder durch einen Button am PC-Pult gezählt. Sobald die Mehrheit unserer Mitbürger einem der Entwürfe zugestimmt hat, wird die Regierung am selben Tag, an dem der abgestimmte Entwurf stattgefunden hat, diesen in Kraft setzen. Jeder unserer Mitbürger sowie Unternehmen, Assoziationen (Vereine) und Institutionen (öffentlicher Dienst) müssen sich daran halten und sollten es nach und nach umsetzen. Wichtig;

 

  • Jeder der Sitzplätze hat ein Pult/Tisch mit integriertem PC, wo die Entwürfe für unsere Mitbürger vorgelegt werden "für den persönlichen Blick darauf",

  • Unsere Mitbürger, die nicht persönlich erscheinen können aufgrund körperlicher Einschränkungen oder Erkrankungen, haben die Möglichkeit, durch das PC-Pult online mit Live-Übertragungen am Bundestag teilzunehmen,

  • Die Ratsmitglieder im Bundestag werden je nach Entwurf-Themen gewechselt,

  • Der Bundespräsident*in, der Bundesrat und die Bundeskanzler*in können ihre eigenen Entwürfe vor dem Bundestag einbringen und vorstellen,

  • Ist man nach einiger Zeit immer noch unzufrieden mit dem zugestimmten Entwurf, so kann er bei der nächsten Sitzungsquartal und durch die 70 % der Anmeldungen/Anträge geändert werden.

  • Die Aufgaben und Pflichten müssen und sollten dem Bundes (Deutschland) entsprechen, außerhalb einer anderen Nation (Europäische Nation) dürfen keinen Einfluss des anderen nehmen.

 

       Aufgaben des Bundesparlament

  • Wahl des Bundeskanzlers, Bundespräsident*in, der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts und des gemeinsamen Ausschusses: Alle vier Jahre wird bei der Bundesversammlung im Bundestag neu gewählt und durch die Wahlvorschläge für den Vorstand bestimmt. Diese oder dieser kann danach in der Regel davon ausgehen, dass die Mehrheit im Bundestag sie oder ihn unterstützen wird.

  • Gesetzgebung: Der Bundestag ist das wichtigste Organ der Gesetzgebung "Legislative" auf Bundesebene.

  • Budgetrecht: Das Recht, die Ausgaben und Einnahmen des Bundes zu kontrollieren, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages und wird deshalb auch das „Königsrecht des Parlamentes“ genannt.

  • Kontrolle der Regierungsarbeit: Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung kontrolliert der Bundestag (Legislative) die Bundesregierung (Exekutive). Doch dieses Modell stammt noch aus einer Zeit, als das Parlament vom Volk gewählt, die Regierung hingegen vom König eingesetzt wurde. In einer parlamentarischen Demokratie wie der Bundesrepublik Deutschland stehen sich Bundestag und Regierung wieder als Gegenspieler gegenüber: Der Kanzler im Bundestag unterstützt "ihre" Regierung, während die Kontrollfunktionen in erster Linie von Mitbürgern sowie dem Bundesrat im Bundestag wahrgenommen werden.

  • Normenkontrollklage: Damit können vor dem Bundesverfassungsgericht Gesetze auf Übereinstimmung mit der Verfassung überprüft werden. Solch einen Antrag können die Bundesregierung, eine Landesregierung stellen.

  • Auslandseinsätze der Bundeswehr: Bevor die Bundesregierung Streitkräfte der Bundeswehr zu bewaffneten Auslandseinsätzen schicken darf, muss sie dafür zwingend die Zustimmung des Bundestages einholen. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1994 entschieden. Die Bundeswehr wird deshalb auch als "Parlamentsarmee" bezeichnet.

Vorschlag

Der europäische Union, Ablauf in ... Phasen

Dieser Text ist mit den Ansätzen fertig und wird noch inhaltlich in ausführlichen Schritten ausgearbeitet. Bleiben Sie gespannt – ich freue mich darauf, Ihnen bald das fertige Ergebnis präsentieren zu können!

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Vision

Meine Vision sehe ich aus der germanischen Kultur des Things auch in der heutigen Zeit als möglich an, insbesondere wenn die Aufgaben, Problematiken und die Gemeinschaft gestärkt werden und auch die Verantwortung bei den Bürgerinnen und Bürgern liegt. Dadurch kann das Land viel schöner gestaltet werden und wirtschaftliche Stabilität sowie Krisensicherheit bewältigt werden. Daher sehe ich unsere Mitmenschen in den Parlamenten sitzen und alle Entscheidungen selbst treffen, ohne die Aufgaben anderen zu überlassen. Mein Konzept aus Ideen und Vorschlägen von mir muss noch ausführlich ausgearbeitet werden, aber das wäre ein grober Ansatz, um sich meine Vision vorzustellen bzw. Um sich genau ein Bild zu machen, wie das umgesetzt und strukturiert werden kann, erläutere ich es in Phasenweise für Gemeinde, Land - u. Bundesebene.

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"Ja, Sie haben richtig gelesen: In dem Konzept wird keine Partei mehr erwähnt, da sie in der neuen Reform nicht mehr notwendig sei. Ich möchte unseren Mitbürgern des Landes zeigen, wie eine direkte Demokratie ohne Parteien funktionieren kann."

Lesedauer: 3 min.

Kurzfassung

  • Das Interesse & Registrierung im Rathaus als Abstimmenden und erhält eine Ziehungszahl "spielt damit auf den Namen des Inhabers mit" seiner Stadt/Gemeinde. Zuzüglich kann für Land-, Bundesebene und als Ratsmitglied erworben werden.

  • Anmeldung auf der Internetplattform "des Rathauses oder des Ministeriums" für Gesetzgebung, Finanzen und Wirtschaftsplan.

  • Anträge stellen, wo, was und wie es verändert werden muss oder sollte. Für einen Entwurf müssen 70% der jeweiligen Stadt/Gemeinde, Land- oder Bundesebene an Bevölkerungszahl erreicht werden.

  • Wenn die 70% erreicht sind, wird sich die Verwaltung im Rathaus oder der Minister und das Ministerium den Aufgaben widmen und einen Entwurf mit 3 bis 5 Alternativen verfassen. Es wird im Sitzungsquartal des Rathauses/Parlaments vorgelegt und sollte nicht länger als 2 Monate andauern.

  • Das Verfassungsgericht/Bundesverfassungsgericht erhält die Mitteilungen von Anträgen und überprüft sie auf Übereinstimmung mit dem Prozentsatz (Bürgerbeteiligung). Ebenso werden die Exemplare der Entwürfe zugeschickt und auf Verstoß gegen die Verfassungen überprüft! Sollte dies der Fall sein, muss neu verfasst und vorgelegt werden, dadurch wird die Regierung kontrolliert.

  • Die Verwaltung wird 3 Tage vor einem Sitzungsquartal (für Rathaus, Land-, Bund- und EU-Ebene) unsere Mitbürger sowie die Ratsmitglieder auslosen. Für Unterkunft, Reisekosten, Verpflegung sowie eine Freistellung wird gestellt.

  • Am Sitzungstag werden die Entwürfe mit den 3-5 Alternativen von den Ministern der jeweiligen Ministeriumsabteilung (z.B. Ministerium für Bildung, Wissenschaft & Kultur) vorgelegt.

  • Die Ratsmitglieder, die aus Experten von Berufsgruppen (Berufsklassifikation) bestehen, können ein Veto einlegen, falls die Entwürfe der Regierung falsche Thesen aufwerfen oder als nicht umsetzbar erklärt werden. Die Ratsmitglieder werden bei Entwurfsthemen gewechselt und haben das Recht, ihren eigenen Entwurf vorzulegen, "falls bei Anträgen kein Prozentwert oder zu geringe Beteiligung vorliegt".

  • Die Mehrheit unserer Mitbürger stimmt über einen der Entwürfe ab. Sobald die Mehrheit einem der Entwürfe zugestimmt hat, wird die Regierung am selben Tag, an dem der abgestimmte Entwurf in Kraft gesetzt wird, handeln. Jeder unserer Mitbürger sowie Unternehmen, Assoziationen (Vereine) und Institutionen (öffentlicher Dienst) hat sich daran zu halten und sollte es nach und nach umsetzen.

  • Ist man immer noch unzufrieden mit dem zugestimmten Entwurf, so kann das bei den Anträgen auf der Internetplattform des Rathauses/Ministeriums erneut beantragt werden.

  • Eine Bundesversammlung findet alle 4 Jahre statt, für die Wahl des Bundespräsidenten, der Bundeskanzler*in und die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts sowie des gemeinsamen Ausschusses.

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